Nacht- und Sonntags- und Feiertagseinsätze
SONNTAGS NACHTS FEIERTAGE
Wir bieten alle unsere Dienstleistungen auch ausserhalb der Bürozeiten an.
DIES NUR NACH VORHERGEHENDER VEREINBARUNG
Voraussetzung sind bezüglich Lärm und erlaubten Arbeiten die eingeholten Bewilligungen von Gemeinden und den zuständigen Polizeidienststellen durch die Kundschaft.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie dazu gerne.
“Wenn man eine Arbeit mag, dann ist es keine Arbeit.”
© Anders Jonas Ångström
(1814 – 1874), schwedischer Physiker
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